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Rubrik: News
Minderjährige holen sich Gewaltspiele aus dem Netz
"Alterskontrollen der Online-Händler sind unzureichend" (25.6.2008)
London (pte/25.06.2008/06:05) - Großbritanniens Jugend hat eine neue Möglichkeit für sich entdeckt, wie sie an Computer- und Videos piele herankommen kann, die offiziell eigentlich erst ab 18 freigegeben sind. Um die im Grunde sehr strengen britischen Alterfreigaberichtlinien zu umgehen und an die gewünschten Produkte zu gelangen, suchen sie zun ehmend Auktionswebseiten im Internet auf. Ein aktuell durchgeführter Test der zuständigen Handelsbehörde, dem Trading Standards Institute (T SI) http://www.tsi.org.uk, stellt den Online-Händlern in diesem Zusamme nhang ein sehr schlechtes Zeugnis aus. Demnach würden an die 90 Prozent d er geprüften Händler Auktionsplattformen nutzen, um Spiele an Min derjährige zu verkaufen, die diese nach geltendem Gesetz gar nicht erwerben dü rften.
"Die aktuelle Untersuchung zeigt deutlich, wie einfach es für Kinde r sein kann, an mit einer Altersbeschränkung verbundene, gewalttätige Videospiele heranzukommen", zitiert BBC News den TSI-Geschäftsf ührer, Lee Jones. Diese Möglichkeit werde von Minderjährigen zunehmend h äufiger genutzt, widerspreche aber der derzeit geltenden Gesetzeslage in Großbritannien. "Online-Händler müssen sich an die gesetz lichen Regelungen halten. Wer dagegen verstößt und Produkte an Person en verkauft, die diese aufgrund einer bestimmten Altersfreigabe gar nicht besitzen dürfen, macht sich strafbar und muss mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen", erklärt Jon es. Gleichzeitig müsse aber auch die Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten gesehen werden. Diese hätten laut Jones eine "wichtige Rolle" inne, wenn es darum gehe, ihre Kinder von für sie ungeeigneten Inhalten fernzuhalten.
Im Zuge der Untersuchung wurden bei sechs lokalen britischen Behörd en freiwillige Tester im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren dazu aufgefordert, verschiedene Online-Marktplätze auf die Einhaltung der Altersfreigaberichtlinien hin zu testen. Dabei stellte sich heraus, dass von insgesamt 44 überprüften Händlern 38 keinerlei Proble me damit hatten, Material für Erwachsene an minderjährige Kunden zu verkaufen. Die im Rahmen einer Kreditkartenzahlung notwendige Altersverifizierung wurde dabei durch die Bezahlung per Überweisung umgangen. "Einige Anbieter setzen zwar Alterskontrollen für ihre Kunden ein. Diese sind in der Regel aber nur von minderwertiger Qualität", stellt Brandon Cook, zust ändig für Produkte mit Altersbeschränkung beim TSI, fest. "Wenn ein Händ ler sich nicht sicher ist, ob ein Käufer älter als 18 Jahre ist, sollte er nicht verkaufen", ergänzt Cook.
Bereits Ende März ist das Altersfreigabesystem in Großbritanni en durch die Freigabe des als Gewalt-Schocker gehandelten Videospiels Manhunt 2 wieder stärker in Diskussion geraten (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=3D080320001). Das Spiel war nach einem an d ie neun Monate dauernden Streit zwischen dem zuständigen Entwicklerstu dio Rockstar Games und der britischen Zensurbehörde British Board of Fi lm Classification schlussendlich doch mit einer Altersfreigabe von "ab 18" für den Markt zugelassen worden. Ein Parlamentsmitglied der konserv ativen Partei Großbritanniens hatte als Reaktion auf die Freigabe eine Gesetzesvorlage eingereicht, die der Regierung einen besseren Einblick in die Entscheidungsfindungsprozesse des Komitees ermöglichen sollte. Der vorgelegte Entwurf konnte sich im britischen Parlament aber bislang nicht durchsetzen.
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