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Simlock

Wie siehts denn rechtlich aus?
ARD Magazin: PLUSMINUS (16.05.2000)
Verlockendes Angebot
Billige Handys auf legalem Wege
Autorin: Sabine Müller
Statussymbol Handy: Schon jetzt soll es 35 Millionen Handy-Nutzer in Deutschland
geben. Viele haben die altbekannten Verträge, auch post-paid-Vertrag
genannt, d.h. sie zahlen Monatsgebühr und ihre Telefonate.
Andere haben sogenannte pre-paid-Handys ohne Monatsgebühr
mit im Voraus bezahlter Guthabenkarte für die Gespräche. Bei beiden
Modellen sind die Handys günstiger zu kaufen als ohne Vertrag.
Zwei von drei neuen Kunden entscheiden sich für ein Handy mit Guthabenkarte.
Die Netzbetreiber, D1, D2, e-plus und E2 wollen mit diesem Angebot neue Kunden
ergattern und weisen nur im Kleingedruckten auf den Haken hin.
Einen Boom gibt es auch bei den Handys mit Guthabenkarte, den sogenannten prepaid-Handys.
Die Pakete aller Netzanbieter sind billig wie nie. Wie warme Semmeln gehen sie
über den Ladentisch. Geräte, die ohne Vertrag bis zu 400 Mark kosten,
gibt es schon unter 100 Mark.
Nur die wenigsten achten dabei auf das Kleingedruckte: quasi eine Vertragsbindung
für zwei Jahre durch die Hintertür, denn das Handy funktioniert nur
mit der Guthabenkarte.
Sogar an Tankstellen waren die Dinger blitzschnell ausverkauft. Da hat auch
mancher zugelangt, der einfach ein zweites Handy wollte. Der hat dann Pech gehabt
- denn mit regulären Mobilfunk-Karten anderer Anbieter läuft hier
nichts. Es sei denn man knackt den Code, den sogenannten SIM-Lock des Gerätes.
Ein Handy-Verkäufer einer Elektrokette:
Der hat sich vom Hersteller Sagem ein Handy gekauft, ein
D2-Callya. Zwei Minuten später hat er mir seine e-plus Karte darin präsentiert.
Normalerweise ist es für zwei Jahre gesperrt, um nur mit D2 telefonieren
zu können.
Wer ein bisschen pfiffig ist, braucht nicht lange zu suchen. Im Internet gibt
es genug Tipps, um die entsprechenden Geräte mit mehr oder weniger Aufwand
vom sogenannten Subscribed Identified Module - auch Subscriber
Identity Module -,also vom SIM-Lock zu befreien. Insider behaupten, dass
30 Prozent aller Geräte auf dem Markt ehemalige SIM-Lock-Handys sind.
Stefan Jaeger, Experte für Telekommunikationsrecht und Computerkriminalität:
Wenn ich in einen Laden gehe und beispielsweise dieses "Loop"-Paket
von Viag Interkom kaufe, dann hab ich dieses Paket zum Eigentum, d.h. ich bekomme
die Karte und ich bekomme das Handy und habe Eigentum daran. Mit meinem Eigentum
kann ich grundsätzlich machen, was ich möchte, d.h. ich kann es auch
manipulieren oder so, d.h. der Kunde ist sehr frei, in dem was er macht. Es
sei denn er unterliegt einer vertraglichen Einschränkung und hier ist es
so, dass ich also nicht auf Anhieb sehe, dass mein Eigentum irgendwie eingeschränkt
worden ist, dass also das auch nicht mit hinein spielen dürfte.
Zumal formulieren viele Netzbetreiber die Einschränkungen im Kleingedruckten
wachsweich. Kniffliger ist die rechtliche Situation allerdings für professionelle
Entsperrer. Das Entsperren von Handys ist für diese Leute technisch kein
Problem. Kosten: 50 Mark. Die Netzbetreiber verlangen von ihren Kunden mit Prepaid-Handys
vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist dafür rund 200 Mark. Natürlich lässt
sich jedes Handy entsperren, auch wenn Hersteller und Netzbetreiber das Gegenteil
behaupten: Aussage eines professionellen Entsperrers:
Ich selber stehe in Verbindung mit Leuten auf der ganzen Welt von Rumänen
über Jugoslawen oder Serben, sehr sehr viele Polen, sogar ein Inder ist
dabei, wobei gegenseitig Informationen ausgetauscht werden bezüglich der
uns ja völlig unbekannten Art der Programmierung des Gerätes. Und
so ist es dann in der Regel möglich, innerhalb einiger Monate entsprechende
Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
PM: Das geht mit jedem Gerät von jedem Hersteller?
Das geht mit jedem Gerät von jedem Hersteller. In dem Zusammenhang
viel Spaß mit ihrem neuen Mobilfunktelefon!
Stefan Jaeger: Grundsätzlich ist es mit der Strafbarkeit recht komplex
und etwas schwierig. Bei denjenigen, die anbieten das Ganze zu entsperren, also
den SIM-Lock rauszunehmen, besteht durchaus der Verdacht, dass sie sich strafbar
machen nach 17 OWG. Das ist ein Tatbestand, der die Spionage von fremden Betriebsgeheimnissen
sanktioniert. Wenn einer das Ganze in Auftrag gibt, kann der Verdacht bestehen,
dass er sich der Anstiftung strafbar macht.
Trotzdem ist die rechtliche Situation unklar: Ob man sich strafbar macht oder
nicht, hängt nämlich ganz vom Wissenstand des Handy-Käufers ab:
Es ist aber die Frage, ob der Verbraucher alles wissen muss, wenn er
das Ganze nicht weiß und das Ganze einfach nur hergibt, dann besteht auch
nach meinem Empfinden kein Grund eine Strafbarkeit zu sehen.
Die Netzbetreiber selbst wollten sich zu dem Thema vor der Kamera nicht äußern.
Bei D1 nimmt man in Kauf, dass Privatpersonen manchmal entsperren. Bei D2 kennt
man das Problem offiziell nicht.
Lediglich e-Plus schickte Plusminus ein Antwortfax: Hier weiß man nur
von Händlern, die die Handys selbst entsperrt haben. Eine strafrechtliche
Verfolgung behält man sich bis jetzt vor.
Anders jedoch VIAG Interkom - das Unternehmen hat die Staatsanwaltschaft in
Würzburg eingeschaltet. Diese ermittelt wegen Betrugs und Computerbetrugs.
Angeblich haben einige Händler die prepaid-Handys selbst entsperrt und
dann als normale Geräte für teueres Geld weiterverkauft. Dabei kassierten
sie gleich doppelt ab. Sie richteten einfach eine 0190er Nummer ein. Die Guthabenkarte
haben sie dann auf die eigene 0190er-Nummer abtelefoniert, und bei den Telefongebühren
mitkassiert. Ganz schön clever. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Im Grunde genommen scheint es den Netzbetreibern bis zu einem gewissen Grade
zumindest bei Privatpersonen also egal zu sein, wer wie die Handys entsperrt.
Ihnen geht es vor allem darum, die Kundenzahlen zu erhöhen Ö den Kunde
ist Kunde egal ob mit schriftlichem Vertrag oder mit Guthabenkarte.
Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der Sendung [plusminus vom 16.05.2000
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
Saarländischer Rundfunk
PLUSMINUS
66100 Saarbrücken
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